Die SED-Opfer benötigen weiterhin Hilfe, weil sie und ihre Familien schreckliche Dinge erlebt haben, die Nicht- Betroffene oft nicht verstehen und nachvollziehen können. Sie waren politischer Verfolgung, sozialer Zersetzung und als politische Gefangene physischer Gewalt, aber vor allem auch psychischer Folter ausgesetzt und haben die verschiedensten Traumata erlebt.

Durch die erlittenen Traumata haben sich die meisten der Opfer in Ihren Persönlichkeiten verändert. Ein geringer Teil von ihnen hat die Traumata relativ schadlos überstanden, doch der größte Teil von ihnen leiden in der einen oder anderen Art bis heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS).

Gleichzeitig haben sie auch ein besonders starkes Gefühl für Ungerechtigkeit entwickelt, und wehren sich daher bis heute gegen Ungerechtigkeit, gegen das Unverständnis, das ihnen in vielfältiger Weise entgegengebracht wird, insbesondere von großen Teilen der Politik. Aber sie suchen kein Mitleid und brauchen auch keine Almosen - vielmehr suchen sie Verständnis und Anerkennung, was Ihnen jedoch bis heute versagt bleibt. Besonders ungerecht empfinden sie bspw. die bürokratischen Hürden bei den beschlossenen Rehabilitierungsgesetzen hinsichtlich der Einzelfallprüfung und das Bedürftigkeitsprinzip. Hier sollte schnellstmöglich eine längst überfällige Beweislastumkehr gesetzlich verankert werden. Jeder von ihnen hat unter der zweiten deutschen Diktatur seine eigene Geschichte erlebt, die integraler Bestandteil der deutschen Geschichte ist, und die wir nicht verdrängen dürfen, unabhängig ob sie uns gefällt oder nicht. Deshalb sollten wir uns auch viel stärker mit der positiven Seite dieses Teils der deutschen Geschichte beschäftigen, weil wir daraus vieles lernen und an jüngere Generationen weitergeben können.

Was sind die positiven Dinge dabei?  Bekanntlich kann ein Trauma eine Person vernichten oder eine Person kann daran wachsen und neue, schöne Dinge erleben. Viele von den SED-Opfern sind an ihren erfahrenen Traumata gewachsen, und sind heute zu unbeugsamen Kämpfern gegen Ungerechtigkeit und gegen das Vergessen gewachsen. Ohne die ihnen innewohnende Hoffnung hätten die SED-Opfer nicht bis heute ihren Kampf führen können.

 

Durch das während der SED-Diktatur begangene Unrecht wurden in eklatanter Weise

   die UN-Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948, die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung; 

   den UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt, dem die DDR 1973 beitrat, 

   die eingegangen, internationalen Verpflichtungen der  Schlussakte von Helsinki vom 01.08.1975 verletzt.

Jedoch verletzt auch die deutsche Regierung bis heute die Art. 1, 7, 17 Verbot der Diskriminierung, Gleichheit vor dem Gesetz, Recht und Schutz des Eigentums  aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) und Art. 1, Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, Art.14 Verbot der Diskriminierung aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.

Die in diesen Artikeln rechtsgültig verbrieften Menschenrechte  werden den Opfern im wiedervereinigten Deutschland bis heute nicht gewährt. Damit macht sich Deutschland schwerwiegender Menschenrechts-Verletzungen schuldig und duldet diese.

Aus der Haftung der Konventionsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte/EMRK  – also auch Deutschlands -  ergeben sich  nach Art. 41 EMRK und den Konventionsrechtsverletzungen nach Art. 1, Zusatzprotokoll 1, die Eigentumsgarantie und das Diskriminierungsverbot betreffend, nach der bisherigen internationalen Rechtsprechung, z.B. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die entsprechenden Haftungsvoraussetzungen Deutschlands für die Ansprüche der SED-Opfer. Dabei ist es unerheblich, worin die Verletzungshandlung besteht - sie liegt, wie im hier vorliegenden Fall, sowohl im administrativen als auch im legislativen Bereich vor.

  • Im Prinzip ist jede Art von Schaden (materiell und immateriell) ersatzfähig. Das hat der Bundesgerichtshof auf der Grundlage von Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes begründet.    Für die 3,6 Millionen Übersiedler, Flüchtlinge und freigekauften Häftlinge aus der DDR bedeutete die Wiedervereinigung eine Verschlechterung ihrer sozialen Situation, weil ihre ursprünglich, rechtmäßig zuerkannten, westdeutschen Ersatzrenten nach der Wiedervereinigung rückwirkend, rechtswidrig konfisziert wurden. Dabei besteht die Rechtswidrigkeit in seiner Rückwirkung  und durch die Ersetzung ihrer höheren, nach Rentenrecht der alten BRD, durch Rentenansprüche des Beitrittsgebiets, d. h. der DDR, obwohl das international übliche Rückwirkungsverbot auch in Deutschland ( Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz)  seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip hat und für die  3,6 Millionen Übersiedler, Flüchtlinge und freigekauften Häftlinge nicht gilt, rechtswidrig und damit nichtig ist. Das Fremdentengesetz/FRG ist auf den gesamten Opferkreis (DDR-Flüchtlinge mit C Ausweis und ehemalige politische Häftlinge anzuwenden, da es kein deutsches Gesetz gibt, das dieses Gesetz jemals außer Kraft gesetzt hat, d. h. es bedarf dafür keiner Gesetzesänderung/- nivellierung oder eines neuen Gesetzes.
  • Auch ist die bisherige Rechtsvorschrift des  § 93 SGB VI, der beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen        Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung nach der die Altersrente vermindert wird, ersatzlos zu             streichen.
  • Wir fordern eine dringende, nachhaltige Verbesserung unserer sozialen Bedingungen sowie eine Beseitigung der nach wie vor bestehenden Diskriminierung gegenüber NS-Opfern, die nicht nur nach deutschen Gesetz, sondern auch international gegen internationale Menschenrechte verstößt,  Deshalb erheben wir Anspruch auf eine Gleichstellung mit den NS-Opfern oder alternativ eine monatliche, steuerfreie Ehrenpension / Opferrente von monatlich 750.- Euro, die dynamisch der jährlichen Inflationsrate anzupassen ist. Die bisherige Bedürftigkeitsregelung ist aufzuheben. Außerdem ist die Ehrenpension/Opferrente auf die leiblichen Kinder vererbbar. 
  • Alle ehemaligen politischen Häftlinge des SED Regimes erhalten zusätzlich zur  Ehrenpension/ Opferrente eine monatliche steuerfreie Kompensationszahlung von 300,- Euro für die in der politischen Haft geleistete Zwangsarbeit. 

    Der 17. Juni ist wieder als zusätzlicher Gedenktag/ Feiertag in Deutschland  einzuführen. 

  •  Alle ehemaligen politischen Häftlinge des SED Regimes erhalten von der  Bundesrepublik Deutschland einen jährlichen         „Mobilitätspass“, der das kostenlose  Fahren in allem öffentlichen Verkehrsmittel inklusive ICE/IC innerhalb  Deutschlands gewährleistet. 
  • Haftfolgeschäden oder nachfolge Erkrankungen die in der DDR oder sozialistischen Staaten durch politische Verurteilung/ Haftzeit verursacht  wurden, müssen unbürokratisch anerkannt und entschädigt werden. Dabei treten wir der Illusion entgegen, dass man unter die Entschädigungsregelungen für die Opfer eines Gewaltregimes einen endgültigen Schlussstrich ziehen könne.
  • Das Leugnen von SED Unrecht sowie das öffentliche Zeigen oder Verbreiten von DDR-Symbolen sowie das Verherrlichen der DDR-Diktatur ist unter Strafe zu stellen. 
  • Die Bundesrepublik Deutschland verleiht jedem anerkannten, ehemaligen  politischen Häftling und SED-Opfer einen eigens dafür neu zu schaffenden Orden für  Tapferkeit und Patriotismus im Kampf gegen die SED-Diktatur und Verdienste für die deutsche Wiedervereinigung. Diese Auszeichnung soll den schwerst betroffenen Opfern der SED Diktatur eine  besondere und herausragende Stellung verleihen und die  Gedenkkultur der Bundesrepublik Deutschland aufwerten. 
  •  Strafvollzugseinrichtungen der ehemaligen DDR, die mit politischen Häftlingen  des SED Regimes betrieben wurden, sind als Gedenkstätten (siehe Vorbild Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen) so auszubauen, dass die nachfolgenden  Generationen sich anschaulich ansehen können, was in der SBZ und späteren DDR passiert ist. Zeitzeugen und Initiativen zum Erhalt oder Betreiben der  Gedenkstätten DDR-Unrecht sind so finanziell auszustatten, dass es an nichts  fehlt. 

    Die Lehrpläne in den Schulen ab Klasse 9 sind so zu gestalten, dass die DDR-Zeit objektiv und  aufklärend gestaltet wird. 

  •  Die Erhöhungen von Rentenansprüchen von SED-Tätern (Aufsehern,  Gefängnisleitern, Stasi Offizieren sowie Richtern und Staatsanwälten der  ehemaligen DDR, die aus politischen Gründen Andersdenkende verfolgt und  hinter Gitter gebracht haben) sind rechtlich unzulässig und damit nichtig, da diese Erhöhungen rückwirkend 2001 durch den Bundestag beschlossen wurden, und sowohl national als auch international ein Rückwirkungsverbot existiert und die SED-Opfer diskriminiert. Gleiches gilt für die nachträglich aufgehobenen Kappungsgrenzen für die Eliten der SED-Diktatur auf der Grundlage einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts/BVG, da auch die Rentenansprüche der SED-Funktionäre unter dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes stünden. Das gleiche deutsche Gericht hat allerdings im Falle der 3,6 Millionen Übersiedler, Flüchtlinge und freigekauften Häftlinge gegenteilig entschieden und diesem Personenkreis ihre nach dem FRG rechtmäßig erworben Renten-Anwartschaften die ebenfalls unter dem Eigentumsschutz des GG stehen, bis heute verwehrt. Mit dieser Rechtsbeugung durch das oberste Gericht wurde unsere bis heute andauernde rentenrechtliche Diskriminierung zementiert. Damit werden wir uns nicht abfinden! Wir fordern die deutsche Regierung auf, dafür zu sorgen, um den Opfern der SED-Diktatur gerechte „Wiedergutmachung“ zu gewähren und diese einheitlich, vergleichbar mit den Entschädigungszahlungen und deren gesetzlichen Regelungen an Opfer des NS-Regimes, materiell zu entschädigen.
  • Durch Bundesgesetz ist eine parteienunabhängig Stiftung für die Opfer der SED-Diktatur zu etablieren.              

    Unsere vorgenannten Forderungen sind eine Aufforderung an die deutsche Regierung die Menschenrechte auch in Bezug auf die SED-Opfer zu respektieren, und die bis heute existierenden Verletzungen sofort zu beenden.

    Gerechtigkeit erfordert deshalb die Dringlichkeit des Jetzt!