Pressemitteilung vom 16.10.2024 zu Registratur

An 

alle Verfolgten des SED-Regimes

 

Registratur für Internationale Sammelklage

 

I. Begründung:

Den politischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland fehlt seit 35 Jahren der politische Wille, die Verfolgten der SED-Diktatur von 1949 bis 1990 angemessen für 

• politische Haft, Folter und Zwangsarbeit, 

• Entzug von Kindern und Eigentum in der SBZ / DDR 

zu entschädigen. 

Sie sehen hierfür keinen Rechtsanspruch der Betroffenen an Deutschland, da die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger der DDR sei. 

Dieses Argument ist in diesem Zusammenhang unzutreffend und juristisch falsch, da angesichts der schweren Menschenrechts-verletzungen unter der SED-Diktatur bereits im Vertrag über die deutsche Einheit vom 31. August 1990 - bei dem es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt - der Art. 17 vorschreibt, dass die Opfer dieser Diktatur angemessen zu entschädigen sind.

De facto haben wir aktuell aber keine Entschädigung für alle Opfer, sondern lediglich eine Opferentschädigung nach Bedürftigkeit und sozialer Lage (sogenannte Opferrente); Haftfolgeschäden müssen die Geschädigten nachweisen. Die Opfer fordern hier seit langem eine Beweislastumkehr. Stattdessen werden sie aber zum großen Teil sogar von ehemaligen Ärzten der ehemaligen DDR begutachtet.

Die bestehenden Gesetze haben zur Folge, dass nur ein geringer Teil der Betroffenen überhaupt entschädigt wird.

 

II. Juristische Bewertung

Deutschland begeht damit den gleichen Fehler wie nach 1945 bei der Aufarbeitung der Nazi-Diktatur. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Opfer der NS-Diktatur gem. Bundesentschädigungsgesetz (BEG) hinsichtlich der Entschädigungs-leistungen durch den deutschen Staat bessergestellt sind als die Opfer der SED-Diktatur. Obwohl beide Personengruppen Opfer zweier unterschiedlicher, deutscher Diktaturen sind. Damit wird das Gleichbehandlungsgebot Art 3 des GG verletzt.

 

III. Registrierung

Kritische Stimmen auf Seiten der Verfolgten des SED- Regimes werden ausgegrenzt oder diffamiert.

Um den noch lebenden Verfolgten der SED-Diktatur Recht zu verschaffen, haben wir uns entschlossen, ein Register der Verfolgten anzulegen. Dieses Register dient einer Registrierung für eine internationale Sammelklage gegen Deutschland, um Gerechtigkeit für die Verfolgten zu erreichen.

 

 

Gemeinsam für Gerechtigkeit! 

Liebe ehemalige politische Gefangene, Verfolgte und ihre Angehörigen,

Wir möchten Sie herzlich einladen, Teil unseres internationalen Registers zu werden. Dieses Register dient dazu, die Opfer des SED-Regimes zu sammeln und eine starke Stimme für Gerechtigkeit zu formen. Ihre Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert, und gemeinsam können wir eine internationale Sammelklage anstreben.

Warum sollten Sie sich registrieren?

• Ihre Geschichte zählt: Jedes einzelne Schicksal ist wichtig, um das volle Ausmaß der Repression zu dokumentieren.

• Solidarität: Gemeinsam sind wir stärker. Ihre Teilnahme zeigt, dass wir nicht vergessen haben und dass wir für Gerechtigkeit kämpfen.

• Internationale Aufmerksamkeit: Durch die Sammlung von Informationen können wir die Weltöffentlichkeit und internationale Organisationen auf die anhaltenden Folgen der SED-Diktatur in Deutschland aufmerksam machen.

Wie können Sie teilnehmen? Besuchen Sie unsere Website https://www.initiative-fuer-gerechtigkeit-von-sed-opfern.de

 und füllen Sie das einfache Formular aus. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, und Sie können entscheiden, ob Sie anonym bleiben möchten.

 

 

Mike Mutterlose

Bundesvorsitzender der

Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der Kommunistischen Diktatur e.V. / Dachverband  

Vorsitzender der Vereinigung (AK) 17.Juni 1953.e.V    

Mitglied im Bewilligungsausschuss der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge des SED-Regimes in Bonn

 

Pressemitteilung vom 22.9.2024 zu Clearingstelle


Stellungnahme vom 18.6.2024 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bundesministerium der Justiz

Referat IV B 4

11015 Berlin

 

Per Mail: ivb4@bmj.bund.de

 

Stellungnahme des Dachverbandes IGOKD zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz

eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

grundsätzlich begrüßen wir als Dachverband für unzählige Opfergruppen der SBZ / DDR eine Fortschreibung und Anpassung der aktuellen rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften, sehen aber auch die berechtigten Interessen der Betroffenen noch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

 

Zum bundesweiten Härtefallfond:

 

Ein bundesweiter Härtefallfond wird von uns grundsätzlich befürwortet.

 

Gleichwohl fällt auf, dass die vorgesehenen Mittel von 1 Mio. € an Zuwendungen für den Kreis der Betroffenen in keinem Verhältnis zu den dadurch entstehenden Personalkosten stehen. Unzweifelhaft benötigt die Bearbeitung der Anträge an den Härtefallfond Mehrkosten – in der Drucksache mit ca. 347.000 €, also entsprechend 5 VZÄ bei der beauftragten Stiftung.

 

Wie dem Referentenentwurf zu entnehmen ist, sollen bei dieser Gelegenheit aber auch weitere Stellen zur Rechts- und Fachaufsicht geschaffen werden, die mit weiteren 205.000 € (3 VZÄ) + 156.000 € (2 VZÄ), also in Summe 361.000 € in der Drucksache beziffert werden.

 

Die Verhältnismäßigkeit der Höhe der Zuwendungen zur Höhe der angenommenen Personalbedarfe hinsichtlich einer Rechts- und Fachaufsicht scheint hier nicht gewährleistet, zumal eine Stiftung i.A. nur einer Rechtsaufsicht unterliegt, eine Fachaufsicht hingegen lediglich für grundrechtsrelevante Verwaltungstätigkeiten in Betracht käme.

 

Wir erwarten, dass der Gesetzgeber mit den Haushaltsmitteln sparsam umgeht und in der Drucksache unnötige Personalbedarfe korrigiert, anderenfalls diese mittels einer konkreten Ausgestaltung der Bedarfe, insbesondere im Hinblick auf eine offensichtlich in Betracht gezogene und unserer Meinung nach nicht erforderliche Fachaufsicht darlegt.

 

 

Zu beruflich Verfolgten BerRehaG:

 

Wir begrüßen, dass gemäß Referentenentwurf Erleichterungen für den Bereich der beruflich Verfolgten aufgenommen wurden.

 

 

Zu §1 StepVg:

 

Auch jetzt schon werden von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn weitere Personengruppen erfasst, wie beispielsweise Angehörige von ehemaligen politischen Häftlingen oder ehemalige Heimkinder, ohne dass jemals eine Umbenennung der Stiftung ins Auge gefasst worden wäre.

Ganz im Gegenteil, die Stiftung in Bonn genießt innerhalb der Opfergruppen seit fast 70 Jahren ein sehr hohes Ansehen, weil sie eben eindeutig schon im Namen erkennbar auf das schwere Schicksal der Betroffenen hinweist.

Eine Umbenennung verwässert den harten Kern des Namens in die Beliebigkeit neudeutscher Formulierungen, nach der eben nicht nur die Verfolgten des DDR-Regimes oder der SBZ gemeint sein könnten, sondern auch weltweit politisch Verfolgte anderer Länder.

 

Wir befürworten daher die Beibehaltung der aktuellen Bezeichnung als „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“

 

 

 

Zu § 17a StrRehaG:

 

Zunächst einmal ist anzumerken, dass die sogenannte Opferrente ja keine tatsächliche Rente ist, sondern eine an die jeweilige wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers gekoppelte Leistung ist. Eine Umwidmung der Opferrente in eine tatsächliche Ehrenpension für alle Opfer ist schon längst überfällig, um damit endlich eine eindeutige Würdigung der Leistungen der Betroffenen sichtbar zu machen.

 

Unterstellt man, dass der Gesetzgeber keine umfassende, von der Bedürftigkeit abgekoppelte Entschädigung der Opfer wünscht, dann ist auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung längst nicht ausreichend. Im gleichen Zeitraum von 2019 (der letzten Erhöhung der Opferrente von 300 € auf 330 €) bis 2024 erhöhte sich das Bürgergeld (vormals Hartz IV) um 32,8%. Die Opfer staatlicher Willkür sollen nun lediglich mit einem Bruchteil dessen, nämlich erst ab 2025 mit einer jährlichen am Rentenniveau orientierten Erhöhung zufrieden gestellt werden? Eine Dynamisierung der sogenannten Opferrente gleichlaufend mit der alljährlichen Rentenanpassung ist nur vermittelbar, wenn vorher eine Anhebung der Opferrente auf die besagten 32,8%, also auf 438 € erfolgt.

 

Wir fordern den Gesetzgeber auf, die sogenannte Opferrente in eine Ehrenpension für alle Opfer der SBZ / DDR umzuwidmen. Die Höhe der Ehrenpension sollte sich an vergleichbaren Pensionen orientieren und vererbbar an die Ehepartner/in sein, wenn diese bereits zum Zeitpunkt der die Rehabilitierung auslösenden Faktoren miteinander verheiratet waren.

Sollte es bei der jetzt vorgesehenen Dynamisierung verbleiben, dann ist die Opferrente vorher auf 438 € anzuheben und danach fortlaufend jährlich an die prozentuale Rentenerhöhung anzupassen.

 

 

Zu § a (2) VwRehaG:

 

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso die Betroffenen einer Zwangsaussiedelung aus dem grenznahen Bereich der DDR mit einer der Höhe nach völlig undiskutablen Summe von nur 1.500 € entschädigt werden sollen

Wir reden hier von Menschen, die zumeist nicht nur einen vermögensrechtlichen Nachteil erlitten, sondern vor allem durch staatliches Handeln ein Trauma erfahren haben, welches nicht nur den direkt Betroffenen selbst schweren Schaden zufügte, sondern auch über die Generationen hinweg als schmerzliches Trauma weitergegeben wurde.

Eine Entschädigung in der vorgeschlagenen Höhe empfinden wir als eine Bagatellisierung des erlittenen Unrechts.

 

Wir fordern, dass eine Entschädigung für erlittenes Unrecht nicht unter 10.000 € liegen darf, um halbwegs dem Charakter einer Entschädigungsleistung gerecht zu werden.

 

 

Zu gesundheitlichen Folgeschäden

 

Absolut nicht nachvollziehbar erscheint die Ablehnung der von allen Häftlingsverbänden und der Opferbeauftragten geforderten Beweislastumkehr im Bereich der gesundheitlichen Schäden.

 

Die Vermutung des kausalen Zusammenhangs zwischen Schädigung und erlittenem Schädigungsgrund wurde bereits im StrRehaG §21 (6) und im VwRehaG §3 (6) vom Gesetzgeber festgeschrieben, gleichwohl zeigt die Praxis, dass psychisch schwer traumatisierte Opfer eben ihre Schädigungen nicht anerkannt bekommen, sondern in jahrelangen juristischen und medizinischen Prozessen (teilweise bis zu 15 Jahren!) nachweisen müssen, dass ihre Schädigung auf genau dieses schädigende Ereignis zurückzuführen ist.

Auch die neuerliche Aufführung der Vermutung des Zusammenhangs im SGB IX §14 macht die Sache nicht besser – die Opfer erleben in den allermeisten Fällen eine Retraumatisierung über Jahre hinweg und damit eine Verschlimmerung ihrer gesundheitlichen Leiden.

Ob das Rundschreiben des BMAS vom November 2023 dazu geeignet ist, die schon vorher eindeutige Rechtslage jetzt nachhaltig zu verbessern, darf aus den Ergebnissen der letzten Jahre und den vielen, den Opferverbänden bestens bekannten Fällen bezweifelt werden.

 

Wir fordern nach wie vor die Beweislastumkehr im StrRehaG und im VwRehaG!

 

 

Fehlende gesetzlich zu verankernde Maßnahmen:

 

Nach wie vor kritisieren wir die widerrechtliche Verwaltungspraxis, dass den vor 1989 Geflohenen, Übergesiedelten und Freigekauften die seinerzeitige Zusage der Rentenpunkte nach FRG vorenthält.

 

Zum Zeitpunkt des Übertretens der innerdeutschen Grenze waren die Betroffenen keine DDR-Bürger mehr, sondern Staatenlose, ihre bis dahin erworbenen Rentenpunkte in der DDR wurden gelöscht.

Damit sich die Löschung der bis dahin erworbenen Rentenpunkte (und die wesentlich niedrigeren Gehälter und Löhne in der ehemaligen DDR) nicht zum Nachteil der Betroffenen auswirkten, wurde dem Betroffenenkreis nach Einbürgerung in die BRD eine Zusage über die in der DDR erworbenen Rentenpunkte nach FRG gemacht.

Klammheimlich, ohne die Betroffenen zu benachrichtigen, wurden in einem einmaligen Rechtsbruch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des RÜG in 1992 die Rentenpunkte für den Betroffenenkreis plötzlich nach DDR-Recht berechnet, Ansprüche nach dem FRG wurden trotz vorhandener Zusicherung konfisziert – die Betroffenen wurden damit im Nachhinein wieder zu Bürgern der DDR gemacht, obwohl sie schon jahrelang BRD-Bürger waren.

Die rechtswidrige Vorenthaltung der Rente nach FRG hat keine rechtliche Grundlage, da kein einziges deutsches Gesetz existiert,  das dies vorschreibt. Das in diesem Zusammenhang oft zitierte Rentenüberleitungsgesetz/ RÜG hat nur Gültigkeit für die Rentner der DDR /des "Beitrittsgebietes", nicht aber rückwirkend für die Betroffenen, die zu diesem Zeitpunkt bereits Bürger der alten BRD waren.

 

Wir fordern, dass die seinerzeit dem Betroffenenkreis zugesicherten Rentenpunkte nach FRG Bestand haben und die Differenz zur aktuellen Rentenberechnung nachgezahlt wird.

 

  

Mit freundlichen Grüßen

Mike Mutterlose

Vorsitzender IGOKD

Erfolgreich gegründet

Am 22.März 2023 wurde der Verein "Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur" (IGOKD) gegründet.

Pressemitteilung vom 27.3.2023

Gründung eines Dachverbandes für politische Opfer der SED-Diktatur

 

Am 22. März 2023 hat sich ein unabhängiger Dachverband der politischen Opfer der SED-Diktatur  gegründet. Die Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur (IGOKD) ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Im englisch sprachigen Raum führt der Verein den Namen (Initiative for Justice of Victims oft he Communist Dictatur / IJVCD).  

 Der Verein vertritt die berechtigten Interessen der politisch Verfolgten und ehemaligen politischen Häftlinge des SED-Regimes in Deutschland. Dabei liegt der Fokus gezielt auf der großen seit 32 Jahren fortwährenden Gerechtigkeitslücke für diese Opfergruppe in Deutschland.

 

Den Tätern geht es besser

Die bisherigen Bemühungen der Politik und Institutionen sind unzureichend und in Anbetracht des Unrechts und der schweren Menschenrechtsverletzungen in der DDR gegenüber den Geschädigten völlig inakzeptabel. Die durch die Haft entstandene Traumatisierung und weitere schwere Gesundheitsschäden in Folge politischer Inhaftierung und Zwangsarbeit in DDR -Haftanstalten führen bisher in Deutschland nicht zu einer vollumfänglichen Wiedergutmachung seitens der politisch Verantwortlichen. Die bisherigen Bemühungen, das Unrecht zu beseitigen sind als unzureichend zu bezeichnen.

 

Erinnerungskultur findet nicht statt

Die Erinnerungskultur zur SED-Diktatur ist ein großes Entwicklungsfeld und beschränkt sich leider nur auf Berlin und die ehemaligen Zentren der DDR und dann zumeist auch nur auf wenige herausragende Daten, wie beispielsweise dem 9.November. Tatorte wie MfS-Haftanstalten und Orte politischer Willkür durch das SED-Regime werden nur zu einem geringen Teil als Gedenkstätten oder Gedenkorte für die Nachwelt genutzt. Der Bildungsauftrag der Kultusministerien in den Ländern in Bezug auf das SED-Regime wird stark vernachlässigt.

 

 

Unterstützung nur für sozial bedürftige SED-Opfer

Seit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten stehen die politisch Geschädigten des SED-Regimes in der Erklärungshaltung und müssen sich erst als sozialbedürftige Bürger ausweisen, um an Unterstützungsleistungen - wie beispielsweise der sogenannten Opferrente- zu gelangen.

Gesundheitsschäden müssen in jahrelangen Gerichtsprozessen durch die ehemaligen Häftlinge selbst durchgesetzt werden, dabei stehen sie zumeist Gutachtern und Mitarbeitern in Versorgungsämtern gegenüber, die keine Kenntnisse zum politischen Unrecht in der DDR besitzen.

Insgesamt ist das eine aus unserer Sicht nicht weiter hinnehmbare Situation, die schnellstmöglich einer Änderung bedarf. Viele SED-Geschädigte mit Traumatisierung sind im Rentenalter und haben nicht mehr die Kraft und die Lebenszeit ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, hier bedarf es dringend der Beweislastumkehr.

 

Aufgaben des Vereins

Der Verein wird als Dachverband fungieren und mit Parteien, Stiftungen und politischen Institutionen (politischen Landeszentralen in den Ländern), der Opferbeauftragten des Bundestages, den Gedenkstätten sowie Wissenschaftlern zusammenarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Verbesserung der sozialen Situation der Opfergruppe in Deutschland, gleichzeitig aber auch eine deutliche stärkere Themenpräsenz in der Politik und den Medien.

Der Verein ist u.a. auf Facebook, Twitter und einer eigenen Homepage vertreten. Die Positionen und Biografien und Kontaktdaten finden Sie auf der Website https://www.initiative-fuer-gerechtigkeit-von-sed-opfern.de .

 

Gründer

Die Mitglieder des Vorstandes wurden vor dem Mauerfall von der Bundesrepublik aus der Haft freigekauft und haben durchgängig bemerkenswerte berufliche und politische Erfahrungen als ehemalige Geschäftsführer, Abteilungsleiter, ehemalige Diplomaten, Kommunalpolitiker oder ehemalige Parlamentarier in den Landesparlamenten vorzuweisen.

 

1.Vorsitzenden

Mike Mutterlose

 

Stellv.

Dr. Hans D. Ripperger

 

Schatzmeister

Andrea Rugbarth

 

Beisitzer

Gundhardt Lässig

 

Beisitzer

Andreas Hartlep

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Mike Mutterlose (Vorsitzender)

mutterlose2@aol.com

Tel. 0176 - 48008406